Gesamtmigration
Die Gesamtmigration ist in der Verordnung geregelt (EU) Nr. 10/2011.
Sie ermittelt sinngemäß den Übergang von Substanzen aus einem Packstoff in ein Simulanzlebensmittel. Je nachdem, was verpackt wird, gibt es eine Fülle an Simulanzien und Prüfparametern, die aber genau in der Verordnung und ihren Anhängen geregelt sind. Die spezifische Migration wird von der Gesamtmigration unterschieden.