Farblässigkeit von eingefärbten Kunststoffmaterialien
Laut 24. Mitteilung zur Untersuchung von Kunststoffen, Bundesgesundheitsblatt 15 (1972) bestehen "(...) Gegen die Verwendung von Farbmitteln zum Einfärben von Kunststoffen und anderen Polymeren für Bedarfsgegenstände (...) keine Bedenken, sofern die Farbmittel (...) beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bedarfsgegenstände auch nicht in sichtbaren Anteilen auf die Lebensmittel übergehen (...)". Diese Forderung kann mit dem hier verfügbaren Test einfach überprüft werden.
Farblässigkeit nach BfR Eingefärbte Verpackungsmaterialien oder Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, werden entsprechend BfR Kapitel IX, Teil B II geprüft. Norm: BfR-Methode Teil B II IX